Stiftungszweck

DER ZWECK DER STIFTUNG

(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, Kindern und Jugendlichen unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion zu helfen. Sie fördert die Zwecke der Bildung und Erziehung, öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe sowie mildtätige Zwecke. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.

(2) Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung von

    • Programmen zur Stärkung und persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Bildungsangeboten an Schulen sowie Ausbildungsangeboten für Jugendliche;

    • Gesundheitsprojekten und Maßnahmen, die die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbessern (z. B. Kinderkrankenhäuser oder Kinderstationen in Krankenhäusern, Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche von suchtabhängigen Eltern);

    • Hilfsprojekten für Kinder und Jugendliche, die dazu beitragen, die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Deutschland sowie in Entwicklungsländern zu verbessern (z.B. Kinder- und Jugendheime, Beratungsstellen, ambulante und stationäre Kinderbetreuungsprojekte).

(3) Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

    • die finanzielle Förderung von Hilfsprojekten für bedürftige Kinder, Jugendliche und deren Familien weltweit, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. Betreuungsangebote für schwerstbehinderte oder traumatisierte Kinder und Jugendliche).

    • die direkte finanzielle Unterstützung von bedürftigen Kndern, Jugendlichen und deren Familien.